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Unsere Busse
Zum Ausleihen stehen 2 VW Busse zur Verfügung. Anfragen zwecks Ausleihe bitte rechtzeitig und so früh wie möglich direkt an uns richten.
Die Preise und Benutzungsordnung findet ihr auf dieser Seite.

Preise und Rabatte      
Dauer Rabatt % Gruppe A
24,00 €
Gruppe B
28,00 €
Gruppe C
32,00 €
1 50 12,00 € 14,00 € 16,00 €
2 50 24,00 € 28,00 € 32,00 €
3 0 72,00 € 84,00 € 96,00 €
4 0 96,00 € 112,00 € 128,00 €
5 0 120,00 € 140,00 € 160,00 €
6 10 129,60 € 151,20 € 172,80 €
7 10 151,20 € 176,40 € 201,60 €
8 10 172,80 € 201,60 € 230,40 €
9 20 172,80 € 201,60 € 230,40 €
10 20 192,00 € 224,00 € 256,00 €
11 20 211,20 € 246,40 € 281,60 €
12 25 216,00 € 252,00 € 288,00 €
13 25 234,00 € 273,00 € 312,00 €
14 25 252,00 € 294,00 € 336,00 €
15 30 252,00 € 294,00 € 336,00 €
16 30 268,80 € 313,60 € 358,40 €
17 30 285,60 € 333,20 € 380,80 €
18 30 302,40 € 352,80 € 403,20 €
         
km-Kosten 0 0,08 €  0,09 € 0,10 €
    1 Tag = 24 Stunden   2 Tage = 48 Stunden      


Regeln für die Benutzung des Kleinbustransporters Stand: 12.06.2009


Der Bus der Evangelischen Jugend steht allen Jugendgruppen und Vereinen zur Verfügung und die Vergabe richtet sich nach Termin der Anfrage und auch nach Wirtschaftlichkeit.
Private Nutzung ist möglich.

Folgende Bedingungen sind einzuhalten:
1. Die Anschaffung des Busses ist nur durch Spenden möglich geworden. Das der Bus entsprechend gepflegt werden muss, sollte selbstverständlich sein.
2. Die Reservierung erfolgt schriftlich oder telefonisch bei der Evangelischen Jugend.
3. Die Fahrzeugübernahme und -rückgabe erfolgt in der Regel persönlich und zum im Nutzungsvertrag vereinbarten Zeitpunkt. Sollten Änderungen nötig sein, ist eine telefonische Benachrichtigung unerlässlich.
4. Das Fahrzeug wird ivoll getankt übergeben und zurückgegeben. Die Kosten für den Kraftstoff trägt der Nutzer.
5. Es darf nur mit Fahrauftrag der beauftragenden Institution, Verein etc. gefahren werden. Ein Vordruck wird von uns auf Wunsch mitgegeben.
6. Nur die vereinbarten und im Nutzungsvertrag angegebenen Personen dürfen den Bus fahren. Sie müssen mindestens seit einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
7. Das Rauchen sowie der Genuss von Drogen und Alkohol ist im Bus untersagt.
8. Der Nutzungspreis wird nach der Rückgabe ermittelt. Die Bezahlung erfolgt innerhalb von 7 Tagen auf das Konto der Jugendarbeit.
9. Bei einem Unfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen und der Unfallverursacher durch diese zu ermitteln. Ein Schuldanerkenntnis oder schuldanerkennende Handlungen durch den Nutzer sind nicht erlaubt. Im Falle eines Unfalls ist die Jugendarbeit umgehend zu verständigen. Sollten Reparaturen am Fahrzeug notwendig werden, dürfen diese nur mit Rücksprache der Jugendarbeit oder bis zur Höhe von 100,00 € in Auftrag gegeben werden.
10. Der Bus darf nur auf öffentlichen und halböffentlichen Straßen gefahren werden. Das befahren von Wald- und Wiesenwegen ist zu vermeiden. Ausnahmen sind befestigte und gesicherte Fahrwege.
11. Das Fahrzeug ist in der Zeit der Nutzung auf seine Betriebs- und Verkehrssicherheit regelmäßig zu überprüfen. Verletzt der Nutzer diese Pflicht, trägt er den eventuell entstehenden Schaden.
12. Mängel und Schäden am Fahrzeug sind bei der Rüggabe zu melden.
13. Das Fahrzeug wir im sauberen Zustand übergeben und zurückgegeben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird eine Reinigungsgebühr erhoben.
14. Bei verschuldeten Schaden haftet der Nutzer bzw. der Verursacher selbst. Zu entrichten ist die Selbstbeteiligung (500 €) und die Hochstufungsprämie der Haftpflicht und Kaskoversicherung für 3 Jahre.
15. Das Fahrzeug ist folgendermaßen versichert:
--> KFZ-Haftpflicht
--> Vollkasko
--> Unfallversicherung
Bei grob fahrlässiger oder mutwilliger Schädigung das Fahrzeugs oder Dritter haftet der Nutzer für die volle Höhe der entstehenden Haftpflichthochstufung. Die Verantwortung der Jugendarbeit erlischt.
Bei den Benutzern wird in drei Gruppen unterschieden:
A - Kinder- und Jugendgruppen, die der Evangelischen Jugend im Kirchenbezirk Glauchau angehören
B - andere Jugendgruppen, Jugend-Vereine, Kirchgemeinden,
C - private + kommerzielle Nutzer, andere Institutionen
1. Die Kraftstoffkosten trägt in jedem Fall der Nutzer! (siehe Punkt 4)
2. Pro Kalendertag (24h) ist eine Tagespauschale zu entrichten
A 24,00 €
B 28,00 €
C 32,00 €
3. Die Kilometerpauschale
A 0,08 €
B 0,09 €
C 0,10 €
4. Die Reinigungskosten kann man sich in Rechnung stellen lassen. Die Reinigungskosten sind für alle Benutzer gleich:
5,00 € für innen und 5,00 € für außen
Wird das Fahrzeug im ungereinigten Zustand übergeben (bei knapper Übergabezeit) entfallen die Reinigungsgebühren. Wird der Bus trotzdem gereinigt, bedanken wir uns.
Wird der Bus bestellt, aber nicht abgeholt – ohne darüber zu informieren – wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 75 % der Tagespauschale (mind. 20 €) fällig.